Leistungen
Patentrecht: Ihre Erfindung professionell schützen
Mit einem Patent schützen Sie Ihre technischen Erfindungen vor Nachahmung und unerlaubter Benutzung durch Wettbewerber. Ein erteiltes Patent verleiht Ihnen ein exklusives Schutzrecht und sichert Ihren Innovationsvorsprung — ob als Einzelerfinder, Start-up oder mittelständisches Unternehmen.
Patentanmeldung
Bereits mit der Patentanmeldung können Sie bestimmen, wo Sie Patentschutz anstreben und entscheiden sich entweder für eine nationale (z.B. deutsche) Patentanmeldung, für eine regionale, beispielsweise europäische Patentanmeldung oder für eine internationale PCT-Anmeldung.
Beratung
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie umfassend beim Entwickeln der für Sie passenden Anmeldestrategie, bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung sowie bei der Führung des Prüfungsverfahrens bis zur Erteilung des Patents.
Dabei stehen wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt als verlässlicher Partner zur Seite, der sowohl die Fachsprache der Erfinder spricht, als auch die juristische Amtssprache beherrscht.
Nach der Erteilung
Und sollte Ihr erteiltes Patent von Dritten durch einen Einspruch oder eine Nichtigkeitsklage angegriffen werden und/oder stellen Sie eine Verletzung Ihres Patents durch Wettbewerber fest, sind wir auch Ihr starker Partner im streitigen Verfahren und setzen alles daran, Ihr Recht zu verteidigen und durchzusetzen.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht, das Ihnen für einen begrenzten Zeitraum das alleinige Recht gibt, Ihre Erfindung gewerblich zu nutzen. Damit können Sie Dritten untersagen, Ihre Erfindung ohne Ihre Zustimmung herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Patente können für technische Erfindungen aus nahezu allen Bereichen erteilt werden — von chemischen Verfahren und pharmazeutischen Wirkstoffen bis hin zu mechanischen Vorrichtungen und Fertigungsprozessen.
Voraussetzungen für ein Patent
Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie drei wesentliche Kriterien erfüllen.
Neuheit: Die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung weltweit noch nicht öffentlich bekannt sein — weder durch Veröffentlichungen, Vorträge, Messen noch durch eine frühere Benutzung. Deshalb ist es wichtig, Ihre Erfindung vor der Anmeldung vertraulich zu behandeln.
Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss sich für eine fachkundige Person nicht in naheliegender Weise aus dem bekannten Stand der Technik ergeben. Auch kleinere Verbesserungen und Weiterentwicklungen können dieses Kriterium erfüllen – entscheidend ist der technische Beitrag, den Ihre Erfindung leistet.
Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf einem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden können.
Ob Ihre Erfindung diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich häufig nicht ohne Weiteres beurteilen. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung und führen bei Bedarf eine Recherche zum Stand der Technik durch.
Wege zum Patent: National, europäisch und international
Je nachdem, in welchen Ländern Sie Patentschutz anstreben, stehen Ihnen verschiedene Anmeldewege offen:
Nationale Patentanmeldung: Eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bietet Schutz in Deutschland und ist häufig der erste Schritt. Sie eignet sich besonders, wenn der deutsche Markt für Sie im Vordergrund steht oder Sie zunächst eine kostengünstige Erstanmeldung vornehmen möchten, um Ihre Priorität zu sichern.
Europäische Patentanmeldung: Über das Europäische Patentamt (EPA) können Sie mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz in bis zu 39 europäischen Staaten erlangen. Nach der Erteilung wird das europäische Patent in den gewünschten Ländern validiert und entfaltet dort die Wirkung eines nationalen Patents.
Internationale PCT-Anmeldung: Die internationale Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ermöglicht es Ihnen, mit einer Anmeldung die Weichen für Patentschutz in über 150 Ländern zu stellen. Die PCT-Anmeldung verschafft Ihnen Zeit, um die Entscheidung über die tatsächlichen Zielländer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Das Einheitspatent (UP): Erfindungen europaweit schützen, einfach und kostengünstig. Seit Juni 2023 können Erfinder und Unternehmen ihre Erfindungen mit einer einzigen Anmeldung in bis zu 18 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig schützen – das sogenannte Einheitspatent (Unitary Patent, UP).
Wir beraten Sie umfassend bei der Entwicklung der für Sie passenden Anmeldestrategie und begleiten Sie auf dem gesamten Weg.
Unsere Leistungen im Patentrecht
Beratung und Ersteinschätzung: Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen das Potential Ihrer Erfindung, führen Recherchen zum Stand der Technik durch und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung.
Ausarbeitung der Patentanmeldung: Wir erstellen die Patentanmeldung mit Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen – sorgfältig formuliert, um Ihnen einen möglichst breiten Schutzumfang zu sichern.
Führung des Prüfungsverfahrens: Nach der Anmeldung begleiten wir Sie durch das Prüfungsverfahren vor dem jeweiligen Patentamt und setzen uns für die Erteilung Ihres Patents ein.
Verteidigung und Durchsetzung: Wird Ihr erteiltes Patent durch einen Einspruch oder eine Nichtigkeitsklage angegriffen, verteidigen wir Ihre Rechte. Stellen Sie eine Verletzung Ihres Patents durch Wettbewerber fest, sind wir Ihr starker Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FTO-Analysen: Mit einer Freedom-to-Operate-Analyse prüfen wir, ob Ihr geplantes Produkt oder Verfahren möglicherweise bestehende Schutzrechte Dritter verletzt – eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Dabei stehen wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt als verlässlicher Partner zur Seite, der sowohl die Fachsprache der Erfinder spricht als auch die juristische Amtssprache beherrscht.
Häufige Fragen zum Patentrecht
Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Ein Patent bietet einen umfassenderen Schutz und wird nach einem Prüfungsverfahren erteilt, das die Neuheit und erfinderische Tätigkeit bestätigt. Ein Gebrauchsmuster wird hingegen ohne inhaltliche Prüfung eingetragen und bietet eine maximale Schutzdauer von 10 Jahren (statt 20 Jahren beim Patent). Beide Schutzrechte können sich ergänzen — wir beraten Sie gern zur optimalen Strategie.
Muss ich meine Erfindung geheim halten, bevor ich ein Patent anmelde?
Ja, das ist sehr wichtig. Jede öffentliche Zugänglichmachung Ihrer Erfindung vor dem Anmeldetag kann die Neuheit zerstören und eine Patentierung unmöglich machen. Dazu zählen Veröffentlichungen, Vorträge, Messeauftritte und auch Gespräche ohne Vertraulichkeitsvereinbarung. Sprechen Sie uns daher möglichst frühzeitig an.
Wie lange dauert es, bis ein Patent erteilt wird?
Die Dauer des Erteilungsverfahrens variiert je nach Patentamt und Fachgebiet. Beim DPMA dauert das Verfahren in der Regel zwei bis drei Jahre, beim Europäischen Patentamt etwa drei bis fünf Jahre. Mit der Anmeldung genießen Sie jedoch bereits einen vorläufigen Schutz.
Kann ich auch als Einzelerfinder oder Start-up ein Patent anmelden?
Selbstverständlich. Gerade für Einzelerfinder und junge Unternehmen kann ein Patent von entscheidender Bedeutung sein, um den eigenen Wettbewerbsvorsprung zu sichern, Investoren zu überzeugen und Lizenzeinnahmen zu generieren. Wir beraten Sie individuell und zielorientiert – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Lohnt sich eine Patentanmeldung, wenn meine Erfindung nur eine kleine Verbesserung ist?
Häufig sind es gerade die vermeintlich kleinen Verbesserungen, die einen großen wirtschaftlichen Unterschied machen. Auch Detailverbesserungen bekannter Verfahren oder Produkte können patentfähig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns an – wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.