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Leistungen

DESIGN­RECHT

Mit einem eingetragenen Design schützen Sie die Erscheinungsform eines Produktes. Dabei ist grundsätzlich jede Erscheinungsform dem Designschutz zugänglich, sofern sie neu ist und Eigenart aufweist, d.h. sofern sich ihr Gesamteindruck von dem bereits bekannter Designs unterscheidet.

Die Optik macht’s

Im Designrecht kommt es eben doch auf Äußerlichkeiten an. Denn ein ansprechendes Design gehört zu einem erfolgreichen Marketing. Da erfolgreiches Marketing unweigerlich Nachahmer mit sich bringt, ist ein eingetragenes Design ein wertvoller Schutz um die Einzigartigkeit eines entworfenen Designs zu erhalten.

Designschutz wo Sie ihn brauchen

Wir sind tätig und beraten Sie gern im deutschen, europäischen und internationalen Designrecht. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine passende Anmeldestrategie und führen für Sie das Eintragungsverfahren.