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Leistungen

GEBRAUCHSMUSTER

Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich – ebenso wie bei einem Patent – um ein vollwertiges, jedoch um ein ungeprüftes Schutzrecht.

Unterschiede zum Patent

Im Gegensatz zu einem Patent fehlt es dem Inhaber eines Gebrauchsmusters daher ohne zusätzliche Recherche an Rechtssicherheit, da eine Gebrauchsmusteranmeldung vom Patentamt nicht inhaltlich geprüft wird, sondern das Gebrauchsmuster direkt eingetragen wird, sofern keine formalen Mängel bestehen.

Individuelle Fachberatung

Es gibt Situationen, in denen ein Gebrauchsmusterschutz trotz der fehlenden Rechtssicherheit eine sinnvolle Alternative zu einer Patentanmeldung ist. Weiterhin gibt es auch Situationen, in denen sich ein Gebrauchsmusterschutz zusätzlich zu einer bestehenden Patentanmeldung empfiehlt. Gern beraten wir Sie diesbezüglich und ermitteln gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Anmeldestrategie!