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Ein guter Name, ein einprägsames Logo, ein pfiffiges Wortspiel — all das kann eine Marke sein. Und all das kann Ihnen jemand streitig machen, wenn Sie es nicht rechtzeitig schützen lassen. Die Anmeldung einer Marke, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), ist der sicherste Weg, sich das exklusive Nutzungsrecht an Ihrem Kennzeichen zu sichern.

Doch wie läuft eine Markenanmeldung konkret ab? Was kostet sie? Und welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden? Dieser Beitrag führt Sie durch den gesamten Prozess — von der Vorbereitung bis zur eingetragenen Marke.

Warum Sie eine Marke anmelden sollten

Viele Unternehmen investieren erhebliche Mittel in den Aufbau ihres Markennamens — in Webauftritte, Verpackungsdesign, Werbung und Kundenbindung. Ohne eine eingetragene Marke steht dieser Wert jedoch auf unsicherem Fundament. Denn grundsätzlich gilt im Markenrecht: Wer zuerst anmeldet, hat das stärkere Recht.

Wird Ihr Unternehmensname oder Ihr Logo von einem Wettbewerber als Marke eingetragen, können Sie im schlimmsten Fall zur Umbenennung gezwungen werden — selbst dann, wenn Sie den Namen schon seit Jahren verwenden. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen dagegen eine klare Rechtsposition: Sie können gegen Nachahmer vorgehen, Abmahnungen aussprechen und Ihre Marke notfalls gerichtlich durchsetzen.

Der Schutz einer eingetragenen Marke gilt zunächst für zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Im Idealfall begleitet eine Marke Ihr Unternehmen also ein ganzes Geschäftsleben lang.

Welche Markenformen gibt es?

Das DPMA unterscheidet verschiedene Markenformen. Die wichtigsten für die Praxis sind:

Wortmarke: Sie schützt einen reinen Text — beispielsweise den Namen Ihres Unternehmens oder Ihres Produkts, unabhängig von Schriftart, Farbe oder grafischer Gestaltung. Die Wortmarke bietet in der Regel den breitesten Schutz und ist für die meisten Unternehmen die erste Wahl.

Bildmarke: Sie schützt ein rein grafisches Zeichen, also ein Logo-Symbol ohne Textbestandteil.

Wort-/Bildmarke: Sie schützt eine bestimmte Kombination aus Text und Grafik — etwa Ihren Firmennamen in einem bestimmten Logo-Design. Der Schutz bezieht sich allerdings auf genau diese Kombination. Die einzelnen Komponenten für sich genommen sind daher nicht geschützt.

Daneben gibt es weitere Formen wie Klangmarken, Farbmarken oder dreidimensionale Marken, die in der Praxis jedoch seltener vorkommen.

Unser Tipp: Wenn Ihr Markenname als Wortmarke schutzfähig ist — d.h. insbesondere nicht rein beschreibend ist —, empfiehlt sich die Anmeldung als Wortmarke. Sie gibt Ihnen maximale Flexibilität für zukünftige gestalterische Änderungen. Das Logo können Sie zusätzlich als Bildmarke schützen.

Der Ablauf einer Markenanmeldung beim DPMA

Schritt 1: Markenrecherche

Bevor Sie Ihre Marke anmelden, sollten Sie prüfen, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren. Dieser Schritt wird häufig unterschätzt — mit potenziell teuren Folgen. Denn das DPMA prüft bei der Anmeldung nicht, ob ältere Markenrechte Dritter verletzt werden. Es prüft lediglich, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, etwa ob das Zeichen rein beschreibend ist.

Das bedeutet: Auch wenn Ihre Marke eingetragen wird, kann der Inhaber einer älteren, ähnlichen Marke innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Im ungünstigsten Fall wird Ihre Marke wieder gelöscht — und die Anmeldegebühren sind verloren. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise auch die Kosten und Folgen einer berechtigten Abmahnung zu tragen.

Eine professionelle Markenrecherche umfasst daher nicht nur die Suche nach identischen Marken, sondern auch die Prüfung auf verwechselbar ähnliche Zeichen — klanglich, schriftbildlich und begrifflich.

Schritt 2: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen

Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Die sogenannte Nizza-Klassifikation teilt alle denkbaren Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein — von Klasse 1 (z.B. Chemische Erzeugnisse) bis Klasse 45 (z.B. Juristische Dienstleistungen).

Die Wahl der richtigen Klassen beinhaltet eine strategische Entscheidung. Wählen Sie zu wenige, fehlt der Schutz in relevanten Bereichen. Wählen Sie zu viele, steigen nicht nur die Kosten, sondern auch das Risiko von Konflikten mit bestehenden Marken. Außerdem gilt: Wird eine Marke für Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, fünf Jahre lang nicht benutzt, kann sie im Umfang dieser Nichtbenutzung auf Antrag Dritter gelöscht werden.

Wichtig zu wissen: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Anmeldung nur noch eingeschränkt, aber nicht mehr erweitert werden. Eine sorgfältige Planung im Vorfeld ist daher entscheidend.

Schritt 3: Anmeldung einreichen

Die Anmeldung kann elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Anmeldung ist schneller und günstiger. Mit dem Eingang der Anmeldung beim DPMA erhalten Sie ein Aktenzeichen und einen Anmeldetag.

Schritt 4: Prüfung durch das DPMA

Das DPMA prüft Ihre Anmeldung auf sogenannte absolute Schutzhindernisse nach § 8 des Markengesetzes. Geprüft wird unter anderem, ob das Zeichen unterscheidungskräftig ist und ob es die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreibt. Ein Zeichen wie „Frische Milch“ für Milchprodukte wäre beispielsweise nicht eintragungsfähig, weil es die Ware nur beschreibt.

Bestehen keine Schutzhindernisse, wird die Marke eingetragen und im Markenregister veröffentlicht.

Schritt 5: Widerspruchsfrist

Nach der Veröffentlichung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre Eintragung einlegen, wenn sie eine Verwechslungsgefahr zu ihrer Marke sehen. Die Widerspruchsgebühr beträgt 250 Euro.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung beim DPMA sind überschaubar — vorausgesetzt, es gibt keine Komplikationen.

Kostenart Betrag
Anmeldegebühr (elektronisch, bis 3 Klassen) 290 €
Anmeldegebühr (Papierform, bis 3 Klassen) 300 €
Jede weitere Nizza-Klasse 100 €
Verlängerung nach 10 Jahren (bis 3 Klassen) 750 €

Hinzu kommen ggf. anwaltliche Kosten für eine professionelle Markenrecherche, die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Einreichung der Anmeldung und die Übernahme der Vertretung vor dem Amt.

Fördermöglichkeit: Über den KMU-Fonds der EU können aktuell kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für Markenanmeldungen erhalten. Der Zuschuss beträgt derzeit 75 % der amtlichen Gebühren bis zu einem Maximalbetrag von 700 EUR.

Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung?

Die Anmeldung beim DPMA schützt Ihre Marke ausschließlich in Deutschland. Wenn Ihr Unternehmen auch im europäischen oder internationalen Markt aktiv ist, stehen Ihnen weitere Optionen offen:

Unionsmarke (EUIPO): Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante erhalten Sie Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro (elektronisch) für eine Klasse.

Internationale Registrierung (Madrider System): Über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) können Sie auf Basis Ihrer deutschen Marke oder Unionsmarke den Schutz auf weitere Länder weltweit ausdehnen.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Geschäftsstrategie, Ihren Zielmärkten und Ihrem Budget ab. Häufig empfiehlt sich eine gestufte Strategie: zunächst die deutsche Marke sichern, dann innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist eine internationale Erweiterung prüfen.

Die häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung

Keine Recherche vor der Anmeldung

Der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler. Die Markendichte ist mittlerweile so hoch, dass ein anvisierter Markenname in der gewünschten oder einer ähnlichen Form nicht selten schon vergeben ist. Zumindest eine Recherche nach identischen Marken sollte daher im Vorfeld einer Anmeldung durchgeführt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Falsche oder zu viele Nizza-Klassen

Wer zu viele Klassen anmeldet, erhöht nicht nur die Kosten, sondern auch die Angriffsfläche für Widersprüche. Wer zu wenige oder die falschen Klassen wählt, hat im Ernstfall keinen Schutz dort, wo er ihn braucht.

Beschreibende Begriffe als Marke

Rein beschreibende Begriffe wie „Bio-Saft“ oder „Digital Marketing Agentur“ werden zurückgewiesen, da diese nicht monopolisiert werden dürfen. Die Anmeldegebühr verfällt in diesem Fall. Prüfen Sie daher vor der Anmeldung, ob Ihr Wunschzeichen tatsächlich nicht rein beschreibend ist.

Die Marke nach der Eintragung nicht überwachen

Eine eingetragene Marke nützt wenig, wenn Nachahmer unbemerkt bleiben. Eine regelmäßige Markenüberwachung stellt sicher, dass Sie von kollidierenden Neuanmeldungen rechtzeitig erfahren und noch innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren können.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

Vom Einreichen bis zur Eintragung vergehen in der Regel wenige Wochen bis fünf Monate.

Kann ich eine Marke selbst anmelden?

Grundsätzlich ist das möglich — das DPMA-Portal führt Sie durch den Prozess. Das Risiko liegt allerdings häufig in einer fehlenden Vorab-Recherche und der richtigen Klassenwahl. Fehler in diesen Bereichen können zu Beanstandungen durch das Amt, Widersprüchen oder kostspieligen Abmahnungen führen.

Was kostet eine Abmahnung wegen Markenverletzung?

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung beginnen aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht typischerweise bei 1.500 bis 2.000 Euro Anwaltskosten — allein auf Seiten des Abgemahnten. Hinzu kommen gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.

Kann ich meine Marke nachträglich um weitere Klassen erweitern?

Nein. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Anmeldung nur eingeschränkt, aber nicht erweitert werden. Wenn Sie Ihre Marke für weitere Klassen schützen möchten, ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Was passiert, wenn ich meine Marke nicht benutze?

Wird eine eingetragene Marke innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung nicht ernsthaft benutzt, kann jeder Dritte einen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung stellen. Melden Sie Ihre Marke daher nur für Waren und Dienstleistungen an, die Sie tatsächlich anbieten oder konkret planen.

Fazit

Die Anmeldung einer Marke beim DPMA ist ein überschaubarer Prozess mit großer Wirkung. Mit Amtsgebühren ab 290 Euro sichern Sie sich für zunächst zehn Jahre das exklusive Recht an Ihrem Kennzeichen. Der entscheidende Erfolgsfaktor liegt jedoch nicht in der Anmeldung selbst, sondern in der Vorbereitung: Eine gründliche Markenrecherche, die strategische Wahl der Nizza-Klassen und ein unterscheidungskräftiges Zeichen bilden die Grundlage für eine gute Marke, die Ihrem Unternehmen langfristig Schutz und Wiedererkennungswert bietet.

Sie möchten Ihre Marke schützen lassen?

Wir beraten Sie von der Recherche bis zur Eintragung — kompetent, persönlich und mit Blick auf Ihre Geschäftsstrategie. Rufen Sie uns an unter 05121 – 88 000 60 oder schreiben Sie uns an kontakt@kanzlei-sandvoss.de.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.